Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote, Planungen, Zeichnungen, Lieferungen und sonstige Leistungen. Anders lautende Bedingungen unserer Kunden und Lieferanten gelten nur im Falle unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung, eine stillschweigende Zustimmung wird unsererseits ausgeschlossen.

  1. Angebot, Angebotsunterlagen, Vertragsabschlüsse
    • Alle Angebote sind bis zur schriftlichen Bestätigung durch uns freibleibend.
      Kundenseitige Bestellungen werden von uns rechtswirksam durch eine schriftliche und/oder elektronische Auftragsbestätigung an den Besteller angenommen. Für die Art und den Umfang unserer Lieferung ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich. Bestätigen wir den Auftrag nicht schriftlich, kommt der Vertrag spätestens mit Ausführung des Auftrages, z.B. Abnahme der Ware, zustande.
    • Kostenvoranschläge, Planungen, Entwürfe, Zeichnungen und anderen Unterlagen bleiben unser Eigentum und dürfen nicht ohne unsere schriftliche Zustimmung vervielfältigt oder dritten Personen zugänglich gemacht werden. Von uns übermittelte Zeichnungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen zurückzugeben, wenn wir den Auftrag nicht erhalten.
      Sofern wir Gegenstände, Proben, Muster oder sonstige Unterlagen geliefert haben, übernimmt der Kunde die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
  1. Leistungsbeschreibung

Die Beschaffenheit des Liefer- und Leistungsgegenstandes wird exakt im Angebot, der Auftragsbestätigung und den von uns gefertigten Plänen beschrieben. Andere als die ausdrücklich vereinbarten Leistungsmerkmale oder sonstige Beschaffenheiten der Lieferung und Leistungen sind nicht geschuldet. Wir behalten uns technisch nicht vermeidbare oder handelsübliche Abweichungen von konstruktiven Details einschließlich Farben (Farbnuancen) vor.

  1. Lieferung und Lieferzeit
    • Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich, es sei denn, dass der Liefertermin ausdrücklich schriftlich als „Fixtermin“ vereinbart wurde. Die Lieferzeit beginnt, nachdem alle für die Fertigung erforderlichen Details klargestellt sind und der Kunde seine Verpflichtungen, wie z.B. Beibringen technischer Daten oder ggf. eine Anzahlung ordnungsgemäß erfüllt hat. Ein bestätigter Liefertermin steht unter dem Vorbehalt der richtigen, vollständigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.
    • Ereignisse höherer Gewalt sowie Umstände, die wir nicht zu vertreten haben und die eine Ausführung übernommener Aufträge vorübergehend unmöglich machen, befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der übernommenen Lieferverpflichtung.
    • Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt seine Mitwirkungspflichten (z.B. freier Zugang zur Baustelle, bauseits vorab zu erbringende Arbeiten), so sind wir berechtigt:
      • den uns entstehenden Schaden auf der Grundlage der tatsächlich anfallenden Kosten im Nachweis zu berechnen (z.B. Räum-, Demontage-, Entsorgungsarbeiten).
      • im Fall des Annahmeverzugs geht die Gefahr einer Verschlechterung der Kaufsache an den Besteller über. Die im Falle des Annahmeverzuges entstehenden Transport- und Lagerkosten und sonstige Mehraufwendungen hat der Besteller zu tragen.
    • Für den Fall sich nachträglich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung wird der Vertrag angemessen angepasst. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der vereinbarten Leistung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht. In Falle des Rücktritts wird der

Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert. Sollten bis dahin bereits Gegenleistungen, z.B. Teilzahlungen erfolgt sein, so werden diese unverzüglich erstattet.

  • Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
  • Die Rückgabe von eigens produzierter, mangelfreier Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Die Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gem. § 807 ZPO, eintretende Zahlungsschwierigkeiten oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden berechtigen uns, Lieferungen sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern, sofern der Kunde nicht auf unser Verlangen angemessene Sicherheiten leistet.
  1. Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise verstehen sich in EURO ohne Mehrwertsteuer. Diese wird in der Rechung gesondert ausgewiesen.

  • Unsere Rechnungen sind ohne Abzug von Skonto innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum fällig, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
  • Bei Teillieferungen kann jede Lieferung gesondert in Rechnung gestellt werden. Sollten bei Vertragsabschluss keine Preise vereinbart worden sein, so gelten unsere am Liefertag gültigen Preise.
  • Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Erfüllungsort (=in der Auftragsbestätigung als Liefer/Montageanschrift gesondert aufgeführt).
  • Nicht vorhergesehene und von uns nicht zu vertretende Rohstoff-, Lohn-, Energie- und sonstige Kostenänderungen berechtigen uns zu entsprechender Preisangleichung. Auf Verlangen weisen wir diese dem Besteller nach. Ebenso behalten wir uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend der eingetretenen Kostensteigerung zu erhöhen. Dies gilt für einen Kunden, der Verbraucher ist nur, wenn ihm dieses rechtzeitig mitgeteilt wurde. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Nettopreises, so steht ihm ein Kündigungsrecht zu.
  • Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an welchem der Betrag bei uns vorliegt oder unserem Bankkonto gutgeschrieben wird. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, für die Dauer des Verzuges Zinsen in Höhe von 8% p.a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. Das Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht beschränkt.
  • Voraus- und Abschlagszahlungen werden nicht verzinst.
  • Zur Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
  1. Ansprüche wegen Mängel – Mängelausschluss

Wir haften für Mängel der von uns gelieferten Ware gemäß den nachfolgenden Bestimmungen:

  • Bei Beanstandungen der Beschaffenheit und der Menge der gelieferten Ware oder des in Rechnung gestellten Preises (offensichtliche Mängel) haften wir nur, wenn der Käufer uns dies nach Erhalt der Sendung bzw. Rechnung unverzüglich schriftlich anzeigt (spätestens nach 7 Tagen müssen offensichtliche Mängel angezeigt worden sein).
  • Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
    • Im Falle der Mängelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbes. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
    • Im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache auf Verlangen an uns zu übergeben.
  • Von der Gewähr ausgeschlossen sind
    • Schäden durch ungünstige raumklimatische Verhältnisse in den Räumen des Bestellers
    • Mängel, die auf der Verletzung von Bedienungs-, Reinigungs-, Wartungs-, und Einbauvorschriften sowie auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, Lagerung oder bauliche Veränderungen des Liefergegenstands zurückzuführen sind
    • Ausbleichungs-, Vergilbungs- oder Verfärbungsprozesse infolge von Sonneneinstrahlung und Wasserkontakt bei Stoffen, Bezugsmaterialien, Hölzern, Böden, mineralischen Oberflächen und sonstigen Einbauten
    • Das Nichterreichen völliger Oberflächengleichheit in Farbe und Struktur, insbes. bei Nachlieferungen
    • naturproduktbedingte Abweichungen (Maserung, Schrumpfung durch Trocknung, Farbabweichungen bei Naturfarben,…)
  1. Gewährleistung und Haftung

Unsere Haftung und Gewährleistung richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

  • Die Gewährleistung auf Möbel und sonstige bewegliche Fertigerzeugnisse beträgt 2 Jahre. Für Innenausbauten gelten die gesetzlichen Bestimmungen der VOB/B, beginnend ab dem Tag des erfolgten Einbaus.
  • Haftungsausschluss besteht, wenn seitens des Kunden eine Pflichtverletzung vorliegt.
  1. Eigentümervorbehalt

Der Eigentumsübergang am Vertragsgegenstand erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Kaufpreiszahlung. Im Falle von Eingriffen Dritter in unser Vorbehaltseigentum ist der Besteller verpflichtet, uns unverzüglich davon zu unterrichten, damit wir rechtliche Maßnahmen einleiten können.

  1. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen, insbesondere aus unseren Lieferungen, ist der Standort, an dem die Lieferung/Montage ausgeführt wird.

Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Gericht unseres Hauptsitzes Bremen zuständig.